Man kann sich unmöglich vorstellen, dass die Staaten heute unabhängig von der Todesstrafe nicht andere Mittel besitzen, um das Leben der Menschen vor ungerechten Übergriffen zu schützen.
Der Hl. Johannes Paul II. hat die Todesstrafe verurteilt (vgl. Enzyklika Evangelium vitae, Nr. 56), ebenso auch der Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 2267).
Doch es kann auch dazu kommen, dass Staaten das Leben nicht nur durch Todesstrafe oder Kriege beseitigen, sondern auch wenn Beamte im Schatten der staatlichen Macht ihre Verbrechen rechtfertigen. Die sogenannten außerrechtlichen oder extralegalen Hinrichtungen sind absichtliche Morde durch einige Staaten oder ihre Agenten, die häufig als Kämpfe mit Verbrechern hingestellt oder als unerwünschte Folgen des vernünftigen, notwendigen und angemessenen Einsatzes von Gewalt dargestellt werden, um das Gesetz anzuwenden. Auf diese Weise wird die Todesstrafe illegal und auf unterschiedliche Weise auf den ganzen Planten angewendet, obwohl von 60 Ländern, die die Todesstrafe beibehalten, 35 Länder sie in den letzten zehn Jahren nicht mehr angewandt haben.
Diese außerrechtlichen Hinrichtungen werden in systematischer Weise nicht nur von Staaten der internationalen Gemeinschaft durchgeführt, sondern auch von nicht als solchen anerkannten Institutionen, die wahre Verbrechen darstellen.
Die Argumente gegen die Todesstrafe sind vielfältig und gut bekannt. Die Kirche hat in angemessener Weise einige hervorgehoben, wie die Möglichkeit eines Justizirrtums und den Gebrauch durch totalitäre Regimes und Diktaturen, die sie als Mittel der Unterdrückung von politischem Widerstand oder zur Verfolgung von religiösen und kulturellen Minderheiten einsetzen. All diese Opfer sind nach ihren eigenen Gesetzesvorschriften "Verbrecher".
Alle Christen und Menschen guten Willen sind daher heute aufgerufen, sich nicht nur für die Abschaffung der Todesstrafe in all ihre Formen einzusetzen, sei sie legal oder illegal, sondern auch für verbesserte Haftbedingungen im Respekt vor der Menschenwürde der Personen, die der Freiheit beraubt sind. Das verbinde ich mit der lebenslänglichen Haft. Im Vatikan gibt es seit kurzer Zeit keine lebenslängliche Haft mehr im Strafrecht. Lebenslängliche Haft ist eine versteckte Todesstrafe.
Aus der Rede an die Delegation der Vereinigung für Strafrecht |